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Unfallversicherung für Soldaten

Unfallversicherung für Mitglieder der Bundesheergewerkschaft (BL25) in der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst für Unfallereignisse ab 1. Jänner 2015

Für die aktiven Mitglieder der Bundesheergewerkschaft in der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (BL25), die

  • der Besoldungsgruppe Militärischer Dienst bzw. Berufsoffiziere angehören oder
  • Beamte oder Vertragsbedienstete in UO-Funktion sind oder
  • als Vertragsbedienstete mit Sondervertrag in militärischer Verwendung Dienst versehen oder
  • im Ausbildungsdienst ab dem 13. Monat Wehrdienst leisten,
    wurde eine Unfallversicherung abgeschlossen.

Ab 1. Jänner 2015 sind jene Gewerkschaftsmitglieder der Bundesheergewerkschaft (BV 25), die den o. a. Personengruppen angehören, sofern sie ihren Mitgliedsbeitrag unter Wahrung der Beitragswahrheit entrichten, wie folgt versichert:

€ 3,– Taggeld/pro Tag

bei vorübergehender Dienstunfähigkeit durch Unfall vom ersten Tag der Dienstunfähigkeit an bis höchstens 365 Tagen innerhalb von 4 Jahren ab dem Unfalltag.

€ 146,– für Unfalltod

max. € 509,– für dauernde Invalidität (100%)

  • Der Versicherungsschutz erstreckt sich nach Maßgabe der allgemeinen Versicherungsbedingungen für Unfallversicherungen (AUVB 1965) und den Ergänzungen vom 10.11.2014 (Beschluss GÖDPräsidium)
    für Unfallereignisse ab 01.Jänner 2015 auf Berufs- und Freizeitunfälle, rund um die Uhr und weltweit.
  • Beginn der Versicherung: Sie beginnt für den einzelnen Versicherten mit dem Tag der Eintragung in die Mitgliederevidenz der GÖD und erlischt mit dem Tag des Ausscheidens aus der GÖD bzw. aus dem aktiven Dienstverhältnis.
  • Unfallbegriff: Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
  • Folgende Unfälle sind ebenfalls mitversichert:
    a) bei der beruflichen Tätigkeit als mitfliegendes Bundesheerorgan in Luftfahrzeugen,
    b) bei der beruflichen Tätigkeit als Hubschrauberpilot/in des Bundesheeres,
    c) bei der beruflichen Tätigkeit als Pilot/in in Motorflugzeugen des Bundesheeres,
    d) bei Fallschirmsprüngen im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit,
    e) beim Klettern, sofern diese Unfälle sich im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit als Bundesheerangehöriger ereignen sollten,
    f) bei der Teilnahme an nationalen und internationalen Veranstaltungen (Sportveranstaltungen) die vom Bundesheer (Bundesministerium für Landesverteidigung) veranstaltet und getragen werden,
    g) bei der beruflichen Tätigkeit im Entminungs- und Entschärfungsdienst des Bundesheeres.
  • Nicht versichert sind Unfälle bei Beteiligung an Preis-, Wettbewerbs-, Zuverlässigkeits- und Tourenfahrten, sofern es bei diesen Fahrten auf Erzielung einer Höchst- oder Durchschnittsgeschwindigkeit oder Zuverlässigkeit ankommt, sowie bei Trainingsfahrten auf der
    Rennstrecke. Ferner sind Unfälle, die der/die Versicherte bei Benützung von Luftfahrzeugen, Luftfahrtgeräten (auch Fallschirmspringen) erleidet, nicht versichert – Ausnahmen siehe Pkt.4.
  • Als Unfälle gelten auch:
    a) durch plötzliche Kraftanstrengungen hervorgerufene Verrenkungen, Zerrungen, Zerreißungen und Verhebungen;
    b) Wundinfektionen, bei denen der Ansteckungsstoff durch eine Unfallverletzung in den Körper gelangt ist;
    c) Gesundheitsschädigung durch Hitzschlag;
    d) Eingeweidebrüche (Hernien) werden, sofern sie im Zusammenhang mit dem Unfall auftreten, als Unfallfolgen anerkannt; für solche Unfälle werden die einmaligen Anschaffungskosten eines
    Bruchbandes und, falls der Bruch eine Operation zur Folge hätte, Taggeld bis höchstens 14 Tage vergütet.
  • Als Unfälle gelten nicht:
    a) Vergiftungen, Malaria, Flecktyphus und sonstige Infektionskrankheiten, Erkrankungen infolge psychischer Einwirkung;
    b) Gesundheitsschädigung durch Licht-, Temperatur- und Witterungseinflüsse, es sei denn, dass der/die Versicherte diesen Einflüssen infolge eines Versicherungsfalles ausgesetzt war;
    c) Gesundheitsschädigung durch Röntgen, Radium, Finsen, Höhensonne und ähnliche Strahlen.
    d) Wenn es sich weder um ein unfreiwillig von außen einwirkendes Ereignis (z.B. Schlag, Stoß usw.), noch um eine plötzliche ungewohnte Kraftanstrengung handelt.
  • Ausgeschlossen von der Versicherung sind u. a.:
    a) Unfälle durch Kriegsereignisse;
    b) Unfälle, die der/die Versicherte erleidet bei der Ausführung oder dem Versuch von Verbrechen oder Vergehen, ferner durch bürgerliche Unruhen, sofern der/die Versicherte auf Seiten der Unruhestifter teilgenommen hat.
    c) Körperliche Schädigungen bei Heilmaßnahmen und Eingriffen, die der/die Versicherte an seinem/ihrem Körper vornimmt oder vornehmen lässt.
    d) Unfälle infolge von Schlag-, Krampf-, Ohnmachts- und Schwindelanfällen, von Geistes- oder Bewusstseinsstörungen, es sei denn, dass diese Anfälle oder Störungen durch einen Versicherungsfall hervorgerufen waren.
  • Verbindliche Vorgehensweise bei Eintritt eines Unfalles:
    • Bei Eintritt eines Unfalles fordert der Kollege/die Kollegin das Unfallanzeigen-Formular
      • beim Gewerkschaftlichen Betriebsausschuss (GBA) an der Dienststelle oder
      • bei der Landesleitung der Bundesheergewerkschaft oder
      • bei Bundesleitung der Bundesheergewerkschaft, Rossauer Lände 1, 1090 Wien oder
      • unter http://bundesheergewerkschaft.com an.
      • Das Formular ausfüllen, wobei als Beilage für Seite 2 (Vermerke des/der behandelnden Arztes/Ärztin) auch Unterlagen wie Ambulanzkarte, Entlassungsbrief des Krankenhauses, … beigefügt werden können und an: „Gewerkschaft öffentlicher Dienst, Bundesheergewerkschaft, Rossauer Lände 1, 1090 Wien, oder per E.Mail: bundesheergewerkschaft@aon.at weiterleiten.
    • Der Unfall ist ehestmöglich anzuzeigen. Die ärztliche Behandlung muss innerhalb von drei Tagen nach dem Unfallereignis in Anspruch genommen werden. Der Unfall muss laut Bestätigung des behandelnden Arztes eine Dienstunfähigkeit hervorgerufen haben.
    • Bei Gesundmeldung ist die Bestätigung über die Dauer der Dienstunfähigkeit infolge des gemeldeten Unfalls an „Gewerkschaft öffentlicher Dienst, Bundesheergewerkschaft, Rossauerlände 1, 1090 Wien“ zu übermitteln.

Downloads
Unfallanzeigen-Formular
Infoblatt EX-Vers-V 25-Stand 11-2017